Liebe PatientInnen,

die weltweite Ausbreitung von COVID – 19, dem Corona-Virus wird seit dem 11.März 20 als Pandemie eingeschätzt. Das Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung wird seit dem 17.03.20 als hoch eingeschätzt und am 20.03.20 wurde vom Bayerischen Ministerpräsidenten Söder der Katastrophenfall ausgerufen. Dies bedeutet erhebliche Einschränkungen in der Lebensführung und Bewegungsfreiheit für jeden Einzelnen.

Nach § 28 Abs.1 Satz 1 und 2 etc. des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gilt, dass ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten ist und das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt ist. Triftige Gründe sind insbesondere u.a. die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen. Hierzu zählt auch die Inanspruchnahme von Psychotherapie, soweit diese „medizinisch dringend erforderlich“ ist.

Um Ihre Behandlung starten/oder fortführen zu können, benötigen Sie von mir eine entsprechende Bescheinigung, die ich Ihnen selbstverständlich vorab ausstellen und per Email oder Post zusenden werde.