Psychotherapie umfasst die Behandlung von seelischen oder seelisch bedingten körperlichen Erkrankungen, welche die Lebensführung spürbar beeinträchtigen. Um sich zur Therapie anzumelden bedarf es manchmal eines Anstoßes von außen, ganz gewiss aber auch eines inneren Entschlusses.

Informationen

  • Für seelische Erkrankungen gibt es unterschiedliche Therapieverfahren. Zu den in den Psychotherapie-Richtlinien festgelegten und von der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannten und zugelassen Verfahren gehören die psychoanalytische, tiefenpsychologisch fundierte und verhaltenstherapeutische Psychotherapie, jeweils mit verschiedenen Varianten. Die seit November 2018 als Richtlinien-Verfahren anerkannte Systemische Psychotherapie kann seit 1. Juli 2020 auch über die gesetzliche Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Die Wirksamkeit dieser Verfahren ist wissenschaftlich geprüft und abgesichert.
  • Als Ärztin und Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht. Daher erhalten selbst Angehörige oder mitbehandelnde Ärzte keinerlei Informationen, es sei denn, dass Sie dies wünschen.
  • Bevor eine Psychotherapie beginnt, wird zuvor eine Sprechstunde durchgeführt, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist und vor jeder Therapie stattfinden muss. Die Sprechstunden werden durchgeführt zur Abklärung der vorliegenden Problematik und der Behandlungsnotwendigkeit. In dringenden Fällen kann mit einer Akuttherapie begonnen werden oder es folgen (mindestens zwei) Vorgespräche. Diese dienen der vertieften Klärung, Therapieplanung und -dauer, sowie der Klärung, welche Therapie in welcher Form für Ihr Krankheitsbild angemessen ist und zum Kennenlernen von PatientIn und Therapeutin. Wenn nach den Vorgesprächen eine Psychotherapie für notwendig erachtet wird und wenn Sie gesetzlich oder privat versichert sind (bitte vor Beginn der Behandlung die Vertragsbedingungen für psychotherapeutische Behandlungen mit Ihrer Kasse klären), werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel von den Kassen übernommen, nachdem vorher dort ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wurde. Voraussetzung ist, dass eine psychische oder psychosomatische Störung von Krankheitswert (nach den Psychotherapierichtlinien) vorliegt.
  • Selbsterfahrung, Paarberatung, Paartherapie sind keine Kassenleistung. In Einzelfällen kann die Einbeziehung von Angehörigen im Rahmen einer Einzeltherapie angezeigt sein.
  • Es kann eine Kurzzeittherapie über 12 Sitzungen beantragt werden, die nochmals um 12 Sitzungen verlängert werden kann oder eine Langzeittherapie. Letztere ist über das Gutachterverfahren zu beantragen. Hierfür muss die Therapeutin einen anonymisierten, ausführlichen Bericht schreiben. Dieser wird in einem verschlossenen Umschlag von der Krankenkasse an einen Gutachter weiter geleitet. Entsprechend den Empfehlungen des Gutachters entscheidet die Krankenkasse über die Kostenübernahme.
  • Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (private, gesetzliche Krankenkasse oder Beihilfe § 13 Abs. 2 SGB V) schuldet der Patient das Honorar persönlich in voller Höhe gemäß Rechnungslegung gegenüber der Ärztin / Psychotherapeutin.
  • Psychotherapeutische Einzelsitzungen dauern in der Regel 50 Minuten. Veränderungen, die sie bei sich erreichen wollen, sind manchmal mit schmerzhaften seelischen Prozessen verbunden. Es ist wichtig für Sie zu wissen, dass auch so etwas auf Sie zukommen kann. Eine Kontinuität der therapeutischen Arbeit ist Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Therapieverlauf. Deshalb prüfen Sie vor Therapiebeginn, ob es Ihnen möglich sein wird, die vereinbarten Termine verlässlich einzuhalten. Des weiteren besprechen Sie bitte Ihre Urlaubspläne rechtzeitig mit Ihrer Therapeutin.
  • Termine werden in der Regel so vereinbart, dass keine Wartezeiten vor den Sitzungen anfallen. Das bedeutet, dass bei zu kurzfristigen Absagen kein anderer Patient einspringen kann. Deshalb werden Sitzungen, die nicht spätestens zwei Werktage (48 Stunden, ohne Sa und So) vor dem Termin abgesagt werden und die nicht kurzfristig mit einem anderen Patienten besetzt werden können, Ihnen privat in Rechnung gestellt. Unabhängig vom Grund der Absage, wird Ihnen das Bereitstellungshonorar in Höhe des Stundensatzes einer Therapiestunde in Rechnung gestellt.
  • Bitte denken Sie daran, dass, (wenn Sie gesetzlich versichert sind) zum 1. Termin und in jedem weiteren Quartal Ihre Krankenversicherungskarte eingelesen werden muss. Wenn Sie an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, besteht keine freie Arztwahl. Dann muss jedes Quartal eine Überweisung von Ihrem Hausarzt vorgelegt werden.
  • Vor Behandlungsbeginn wird für jede Patientin und jeden Patienten ein individueller Behandlungsplan, der alle Facetten, soweit möglich, des aktuellen Krankheitsbildes berücksichtigt und der bei Erfordernis im Verlauf der Behandlung auch verändert werden kann, erarbeitet. Zur Erreichung der Behandlungsziele können unterschiedliche Methoden und Techniken, einschließlich kreativtherapeutischer Elemente zum  Einsatz kommen. Wir besprechen somit nicht nur, welche Art von Therapie Ihnen am besten helfen wird, ihre Ziele zu erreichen, sondern auch, welche Risiken hiermit verbunden sein können. Um Krisen, die in jeder Behandlung vorkommen können, gut zu meistern und vorzubeugen, schließen wir vor Beginn der Behandlung einen individuell auf Sie abgestimmten schriftlichen Behandlungsvertrag ab.

Bitte bedenken Sie, der Erfolg Ihrer Behandlung hängt wesentlich von Ihrer Bereitschaft zur Mitarbeit ab. Falls Sie noch Fragen haben oder Unklarheiten bestehen, bitte ich Sie, diese im persönlichen Gespräch mit mir zu klären.